WIR LADEN SIE EIN, UNSER ANGEBOT ZU NUTZEN
Wir bieten Unterkünfte ausschließlich für Personen an, die in der Verordnung zur Festlegung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit dem Ausbruch eines Epidemiezustands genannt sind, und nur nach Vorlegen entsprechender Dokumente, die den Aufenthalt im Hotel gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung berechtigen. Diese Anforderung gilt für jede Person, die das Angebot des Hotels nutzt. Bei Fragen oder Unklarheiten bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserer Reservierungsabteilung unter der Telefonnummer 18 53 44 370 vor der Anreise, um die Buchungsbedingungen zu klären.
Unsere Hotelservices bieten wir Personen an, die über die entsprechenden, von der o.g. Verordnung geforderten Dokumente verfügen, und zwar:
für Personen, die den medizinischen Beruf im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 15. April 2011 über die Heilbehandlung ausüben;
für Besatzungsmitglieder eines Luftfahrzeugs im Sinne von Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2002 - Luftrecht;
für Personen, die auf Schiffen oder maritimen Förder- und Bohrplattformen arbeiten oder Dienstleistungen erbringen, basierend auf einem anderen Verhältnis als einem seemännischen Arbeitsvertrag;
für Fahrer, die Straßentransporte durchführen;
für Zugpersonal, auf das sich § 21 Abs. 1 der Verordnung des Infrastrukturministers vom 18. Juli 2005 über die allgemeinen Bedingungen für den Eisenbahnbetrieb und Signalisierung bezieht, sowie für andere nötige Mitarbeiter für den Eisenbahntransport;
für Mitarbeiter von Infrastrukturverwaltungen im Eisenbahnsektor, die direkt mit dem Betrieb und der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs sowie dem Betrieb bestimmter Eisenbahnfahrzeuge gemäß Art. 22d Abs. 1 des Gesetzes vom 28. März 2003 über den Eisenbahnverkehr (Gesetzblatt 2020 Nr. 1043, 1378 und 1778) beschäftigt sind;
für Personen, die berufliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Investitionen von öffentlichem Interesse im Sinne von Art. 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 27. März 2003 über die Raumplanung und Raumordnung (Gesetzblatt 2020 Nr. 293, 471, 782, 1086 und 1378 sowie 2021 Nr. 11) oder zur Realisierung von Infrastruktur- und Telekommunikationsnetz-Investitionen, einschließlich der Gewährleistung der Kontinuität von Telekommunikationsdiensten außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltsortes ausüben;
für Mitarbeiter von Einrichtungen, die die Kontinuität des Betriebs von kritischer Infrastruktur des Energie-, Rohstoff- und Kraftstoffversorgungssystems sicherstellen;
für Patienten und deren Betreuer zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in medizinischen Einrichtungen;
für Gäste, die Beamte oder Soldaten der Streitkräfte der Republik Polen, der Polizei, Grenzschutz, Inlandssicherheitsagentur, Nachrichtendienst, Zentralbüro für Korruptionsbekämpfung, Militärischer Nachrichtendienst, Militärischer Gegenspionagedienst, Zoll- und Steuerdienst, Staatliche Feuerwehr, Staatsschutzdienst, Justizvollzugsdienst, Straßenverkehrsinspektion sowie Bahnschutz sind, im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Dienstpflichten;
für Personen, die in Polen oder einem Nachbarstaat Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung von Investitionen im Bereich von Terminals oder begleitenden Investitionen im Sinne des Gesetzes vom 24. April 2009 über Investitionen im Bereich des Regasifizierungsterminals für verflüssigtes Erdgas in Swinemünde, strategischen Investitionen im Bereich Übertragungsnetze nach dem Gesetz vom 24. Juli 2015 zur Vorbereitung und Durchführung strategischer Investitionen im Bereich Übertragungsnetze oder strategischen Investitionen im Ölsektor nach dem Gesetz vom 22. Februar 2019 zur Vorbereitung und Durchführung strategischer Investitionen im Ölsektor ausüben;
für Sportler, Trainer und Mitglieder des Trainerstabs, die diese Dienstleistungen während Trainingslagern oder sportlicher Wettbewerbe nutzen;
für Prüflinge und andere Personen, die an der Organisation und Durchführung von Berufsqualifikationsprüfungen teilnehmen;
für Prozessbevollmächtigte, Verteidiger und Bevollmächtigte der Parteien, Parteien in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren, deren gesetzliche Vertreter, Zeugen, Sachverständige sowie Gerichtsdolmetscher am Tag der Gerichtsverhandlung oder Akteneinsicht und am Vortag;
für Mitglieder diplomatischer Missionen, Konsulate und Vertreter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige und andere Inhaber eines Diplomatenpasses im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer offiziellen Funktionen;
für Personen, die in Polen Projekte durchführen, die auf Grundlage des Gesetzes vom 10. Mai 2018 zur Unterstützung neuer Investitionen (Gesetzblatt 2020 Nr. 1752), des Beschlusses Nr. 122/2011 des Ministerrats vom 5. Juli 2011 zur Annahme eines Entwicklungsprogramms mit dem Titel „Programm zur Unterstützung von Investitionen von wesentlicher Bedeutung für die polnische Wirtschaft für die Jahre 2011-2030“ oder durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur nach dem Gesetz vom 7. Juli 2017 über die Ausführung von Aufgaben im Bereich der Förderung der polnischen Wirtschaft durch die Polnische Investitions- und Handelsagentur Aktiengesellschaft (Gesetzblatt 2020 Nr. 994 und 1422) unterstützt werden, sowie für Mitarbeiter der Polnischen Investitions- und Handelsagentur Aktiengesellschaft in Zusammenhang mit der Ausübung von beruflichen Tätigkeiten außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, die diese Projekte betreffen;
für Gäste, die Soldaten von alliierten Streitkräften sind und sich zeitweilig in Polen aufhalten;
für zivile Mitarbeiter der Streitkräfte der Republik Polen, Polizei, Grenzschutz, Inlandssicherheitsagentur, Nachrichtendienst, Zentralbüro für Korruptionsbekämpfung, Militärischer Nachrichtendienst, Militärischer Gegenspionagedienst, Zoll- und Steuerdienst, Staatliche Feuerwehr, Staatsschutzdienst, Justizvollzugsdienst, Straßenverkehrsinspektion sowie Bahnschutz im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes;
im Rahmen der Tätigkeit des Abgeordnetenhauses für Personen, die aufgrund von Vorschriften, die im Zusammenhang mit Art. 46 Abs. 1 des Gesetzes vom 9. Mai 1996 über die Ausübung des Mandats eines Abgeordneten oder Senators erlassen wurden, Unterkunftsberechtigt sind (Gesetzblatt 2018 Nr. 1799);
für Personen, die Wartungs-, Instandhaltungs- oder Reparaturdienstleistungen an medizinischen Geräten und Apparaten oder technischer Infrastruktur einschließlich technischer Geräte gemäß Art. 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 über die technische Überwachung (Gesetzblatt 2021 Nr. 272) erbringen, im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder wirtschaftlicher Aktivitäten außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes;
für Mitarbeiter von Flughäfen und der Luftverkehrskontrolle im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten;
für Personen, die direkt an der Erstellung von Inhalten beteiligt sind, die von öffentlichen Radio- und Fernsehanstalten sowie lizenzierten Sendern gemäß Art. 33 Abs. 1 des Gesetzes vom 29. Dezember 1992 über Rundfunk und Fernsehen (Gesetzblatt 2020 Nr. 805) verwendet werden, im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder wirtschaftlicher Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erstellung dieser Inhalte;
für Ausländer, die ihre Reise zum üblichen Wohn- oder Aufenthaltsort nicht fortsetzen können;
25) für Passagiere ziviler Luftfahrzeuge in Fällen, in denen dem Passagier das Recht zusteht, das in Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für Ausgleich und Unterstützung von Fluggästen bei Nichtbeförderung oder Annullierung oder großer Verspätung von Flügen erwähnt wird, die die Verordnung (EWG) Nr. 295/91 aufhebt (Amtsblatt EU L 46 vom 17.02.2004, S. 1, spätere Änderungen - Amtsblatt EU Polnische Sonderausgabe, Kapitel 7, Band 8, S. 10);
für Gäste, die Prüfer des Obersten Rechnungshofes sind, im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten;
für Mitarbeiter der Europäischen Grenz- und Küstenwacheagentur (Frontex);
für Teilnehmer an der Richter- und Staatsanwaltschaftsausbildung, einschließlich ergänzender Ausbildungen, sowie Prüflinge des Richter- und Staatsanwaltschaftsexamens und andere Personen, die an der Organisation und Durchführung dieser Wettbewerbe und Prüfungen beteiligt sind;
für Personen, die Wartungs-, Instandhaltungs- oder Reparaturdienstleistungen an Maschinen und Geräten in Betrieben der Agrar- und Lebensmittelverarbeitung erbringen, im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder wirtschaftlicher Aktivitäten außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes;
für Sportrichter, deren Anwesenheit für die Durchführung sportlicher Wettbewerbe unerlässlich ist, sowie für Personen, die Anti-Doping-Kontrollen nach dem Gesetz vom 21. April 2017 zur Bekämpfung von Doping im Sport durchführen (Gesetzblatt 2019 Nr. 1872 sowie 2020 Nr. 2391);
für Journalisten gemäß Art. 7 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 26. Januar 1984 - Pressegesetz (Gesetzblatt 2018 Nr. 1914), im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder der von ihnen ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit als Journalist außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes;
für Mitglieder von Prüfungs- und Kommissionsteams, die für Anwalt-, Rechtsanwalts-, Notar-, Gerichtsvollzieherprüfungen, Vorprüfungen zur Anwalt-, Rechtsanwalts-, Notar- und Gerichtsvollzieherausbildung sowie für Prüfungen zur Zulassung von Restrukturierungsberatern zuständig sind, sowie für Personen, die an der Vorbereitung und Organisation dieser Prüfungen beteiligt sind;
für Mitglieder von Prüfungskommissionen, die Prüfungen in Bezug auf Straßenverkehrsberechtigungen, den Transport gefährlicher Güter und technische Überwachung abnehmen, im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten;
für Mitglieder der staatlichen Kommissionen zur Untersuchung von See-, Luft- und Eisenbahnunfällen während der Untersuchungen von Unfällen oder Vorfällen;
für Teilnehmer und Personen, die an der Organisation oder Betreuung von Staatsdelegationen oder offiziellen Besuchen ausländischer Delegationen teilnehmen, die auf Einladung des Präsidenten der Republik Polen, des Marschalls des Sejm, des Marschalls des Senats, des Ministerpräsidenten, des Außenministers oder des Verteidigungsministers nach Polen kommen, im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher Tätigkeiten außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, insbesondere in Bezug auf die Organisation oder Betreuung dieser Besuche;
für Rechtsreferendare der Richter- und Staatsanwaltschaftsausbildung, einschließlich der ergänzenden Ausbildungen, sowie andere Personen, die mit Aufgaben der Nationalen Schule für Justiz und Staatsanwaltschaft betraut sind;
für Prüflinge und Personen, die an der Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung für Umweltinspektoren teilnehmen;
für Mitarbeiter der Zentralen Prüfungskommission und der regionalen Prüfungskommissionen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten;
für Teilnehmer und Prüfer der Staatlichen Fachprüfung gemäß dem Gesetz vom 5. Dezember 1996 über die Berufe Arzt und Zahnarzt (Gesetzblatt 2020 Nr. 514, mit späteren Änderungen);
für Personen, die berufliche Befähigungen im Bereich der Immobilienbewertung beantragen;
für Mitglieder der Staatlichen Qualifikationskommission, die Qualifikationsverfahren für Personen durchführen, die berufliche Befähigungen im Bereich der Immobilienbewertung beantragen;
für Filmteammitglieder, die Tätigkeiten ausüben oder Dienstleistungen bei der Produktion audiovisueller Werke am Filmset erbringen;
für Personen:
a) die in Art. 2 des Gesetzes vom 31. Juli 1981 über die Vergütung von Personen in leitenden Staatsämtern (Gesetzblatt 2020 Nr. 1637) genannt sind, im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Dienstpflichten außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes,
b) die die Betreuung oder Organisation der Dienstpflichten der in Buchst. a genannten Personen übernehmen, sofern diese Tätigkeiten außerhalb ihres Wohnortes erfolgen;
für Prüflinge, deren Betreuer und andere Personen, die an der Organisation und Durchführung in einer Kunstschule von Abschlussprüfungen, Eignungsprüfungen, Aufnahmeprüfungen, Qualifikationsprüfungen, Tests der Begabungen, Veranlagungen oder praktischen Fähigkeiten beteiligt sind.